Tempo 30 Zone ab sofort auch am Bahnhof
Tempo 30 Zonen in Wohngebieten werden sukzessive umgesetzt
Die Wohngebiete in Bad Vilbel sollen sukzessive in Tempo 30 Zonen umgewandelt werden. An einigen Stellen werden entsprechende Gebiete erweitert, an anderen Stellen werden neue Gebiete ausgewiesen. Dies ist nun rund um den Bahnhof Bad Vilbel geschehen. Ab sofort sind die Straßen im entsprechenden Quartier Tempo 30 Zonen.
Die Straßen Bahnhofsplatz, Dieselstraße, Seestraße und Wilhelmstraße umfassen nun die neueste Tempo 30 Zone in der Stadt Bad Vilbel. Die entsprechenden Schilder wurden nun aufgestellt. Damit wird nun auch gekennzeichnet, wo die Zone beginnt und wo sie endet. Aufgrund der Umsetzung ändern sich in diesem Gebiet auch die Regeln nach Straßenverkehrsordnung (StVO):
Rechts vor Links: An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links", sofern Schilder dies nicht explizit ändern.
Keine Radwegebenutzungspflicht: Radfahrer dürfen die Straße nutzen. In der Zone gibt es in der Regel keine benutzungspflichtigen Radwege.
Parken: Grundsätzlich darf überall geparkt werden, wo es die Straßenverkehrsordnung erlaubt. Ausnahmen gelten nur dort, wo Schilder das Halten oder Parken verbieten, oder an abgesenkten Bordsteinen, Einfahrten sowie an Hydranten.
Überholen: Überholen ist erlaubt, sofern dabei nicht schneller als 30 km/h gefahren wird und die Verkehrslage es zulässt.
Straßenbild: In Zonen 30 fehlen meistens Ampeln, Mittellinien auf der Straße und Fußgängerüberwege.
„Die Intention hinter der Ausweisung von Tempo 30 Zonen ist die Beruhigung von Wohngebieten. Da die Regelungen in den Zonen in der StVO explizit vorgegeben sind, erleichtert dies die objektive Beruhigung des Verkehrs. Wir möchten die Hauptstraßen leistungsfähig halten und den Durchgangsverkehr durch Wohngebiete verhindern, indem wir dort für Verkehrsberuhigung sorgen. Daher weisen wir sukzessiv neue Tempo 30 Zonen aus“, erklärt hierzu Bürgermeister Sebastian Wysocki.
Der Einrichtung der Tempo 30 Zone hat die Stadtverordnetenversammlung per Beschluss einstimmig zugestimmt.
Quelle: Stadt Bad Vilbel